FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Wie viele Karten kann ich kaufen?
Die Karten sind der Anzahl der verfügbaren Plätze gebunden. Dementsprechend können so viele Karten, wie Plätze verfügbar sind, gekauft werden.
2. Wer erhält Preisermäßigung?
Erwachsene zahlen den Vollpreis, Kinder im Alter ab 6 bis einschließlich 14 Jahren zahlen einen ermäßigten Fahrpreis, Kinder unter 6 Jahren fahren frei.
3. Was bedeutet MER?
Mobilitätseingeschränkte Reisende – Fahrgäste mit einem Behinderungsgrad
4. Ein(e) MER benötigt eine Begleitperson. Wer zahlt?
Unabhängig vom B-Grad kann eine Begleitperson notwendig werden. Die MER Person zahlt für die Fahrkarte den Vollpreis, die Begleitperson kommt frei mit. Hinweis an Verkäufer: Bitte auf dem Verkaufsbeleg (Fahrschein) die Begleitperson vermerken!
5. Kann ich meinen Hund mitnehmen und muss ich dafür mitzahlen?
Ihr Hund darf mitgenommen werden; Sie müssen keine separate Fahrkarte für das Tier kaufen. Wir weisen aber darauf hin, dass eine Maulkorbpflicht besteht.
6. Dürfen in den Zügen Rollstühle, Fahrräder und Kinderwagen mitgenommen werden und muss dafür gezahlt werden?
Die Mitnahme von Sperrgut, wie Fahrrädern, Rollatoren und Kinderwagen, ist kostenlos. Kontaktieren Sie vor Fahrtantritt das Zugbegleitpersonal, da dieses am besten weiß, wohin das Sperrgut gestellt werden kann. Rollstühle als notwendige Sitzmöglichkeit sind selbstredend vom Fahrpreis abgedeckt und müssen nicht separat bezahlt werden.
7. Gibt es die Möglichkeit, Sitzplätze zu reservieren?
Bei den Pendelfahrten sind keine Reservierungen möglich. Erscheinen Sie bitte rechtzeitig vor der Abfahrt, damit Sie sicher noch zusammenhängende Plätze erhalten. Bei großen Tagesfahrten erhalten Sie Sitzplatzreservierungen, die im Fahrpreis bereits enthalten sind. Sie werden zusammenhängend anhand Ihrer Fahrkartenanzahl gebucht.
8. Bei einer Pendelfahrt kann ich nicht die gebuchte Abfahrtszeit schaffen. Ist die Fahrkarte auch bei einer späteren oder früheren Fahrt gültig?
Grundsätzlich nicht, da die verkauften Tickets an die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze gebunden sind.
9. Kann eine Fahrkarte umgetauscht oder storniert werden?
Ja. Die umzutauschende Fahrkarte wird zunächst storniert und es wird eine neue Fahrkarte dafür ausgestellt. Es muss nicht erneut bezahlt werden. Bei einer Stornierung wird Ihnen der Fahrpreis durch den DBV Förderverein Niederlausitzer Eisenbahn e.V. zurückerstattet, die stornierte Fahrkarte verliert ihre Gültigkeit.
10. Ich möchte anstelle des QR-Ausdrucks eine nostalgische Fahrkarte als Andenken erhalten. Ist das möglich?
Ja. Sprechen Sie im Zug den Schaffner an, der tauscht nach der Kontrolle gerne Ihre Karte ein.
11. Ist ein Zustieg auf einem Unterwegshalt möglich?
Ja. Die genauen Fahrzeiten von den Unterwegshalten entnehmen Sie bitte der Internetseite nlef.de. Der Fahrpreis ändert sich allerdings nicht.
12. Wie erreiche ich die Bahnhöfe Lübben Haltepunkt und Luckau?
Der Haltepunkt Lübben ist in Lübben an der Mahjoransheide, Luckau erreichen Sie über die Ladestraße vom Parkplatz Bahnhofstraße. Genaue Angaben erhalten Sie auf nlef.de
13. Wenn ich eine Fahrkarte auf Rechnung buche, wie kann ich bezahlen?
Im Vorfeld per Überweisung. Bedenken Sie bitte, dass der Zahllauf und die Überprüfung bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen kann, bis Sie Ihre Karte erhalten.
14. Wenn ich eine Fahrkarte reservieren lasse, besteht dann auch im Zug ein Kaufanspruch?
Nein. Die Reservierung hält nur für die Vorverkaufszeit und verfällt mit der Abfahrt des Zuges vom Anfangsbahnhof.
15. Welches Angebot besteht im Zug noch?
Im Zug werden kleine Speisen und Getränke angeboten.
16. Welche Zahlungsmittel werden im Zug akzeptiert?
Bargeld. Auf ausgewählten Fahrten bieten wir auch Kartenzahlungen per Girocard, Master- oder Visacard, auch kontaktlos an. Melden Sie den Kartenzahlungswunsch rechtzeitig beim Zugpersonal an. Wir bitten um Verständnis, wenn die Kartenzahlung auf Ihrer Fahrt nicht zur Verfügung steht.
17. Gibt es weitere Dinge im Zug zu beachten?
Aufgrund der Historie ist trotz angebrachter Schilder für Raucherabteile das Rauchen im Zug verboten. Ebenso verboten ist es, Müll aus dem Zug zu schmeißen. Wir haben Behältnisse, in denen Sie Ihren Abfall entsorgen können. Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten.
18. Besteht ein Recht auf Rückerstattung bei Ausfall einer Veranstaltung oder Fahrt?
Wir als DBV Förderverein Niederlausitzer Eisenbahn e.V. ersetzen alle ausgefallenen Leistungen in Höhe des bezahlten Fahrpreises. Wir erstatten den Betrag in voller Höhe an das uns bekannte Konto. Sollten Sie einen Barkauf getätigt haben, bitten wir Sie, uns Ihre Kontodaten zur Rückerstattung mitzuteilen.